Die ERWIDERUNG einer Bausparkasse:
,,Anlage-Entscheidung
liegt beim Käufer”
Sarstedt (tw). Für Rechtsanwalt Reiner Fuellmich (siehe nebenstehenden Text) ist die Sache klar: Banken lassen sich nach seiner Ansicht bei den beschriebenen Geschäften auf dubiose ,,Erfüllungsgehilfen” ein — und kommen dadurch auf unrechtmäßigen Wegen an Kredit-Kunden. Die ,,Deutsche Bausparkasse Badenia AG”, so der neue Name seit einer Fusion im Juli, tritt im beschriebenen Fall Kowalski als Kreditgeber auf. Die Badenia weist die Vorwürfe auf Anfrage dieser Zeitung entschieden zurück: ,,Die Anlage-Entscheidung liegt beim Kaufer”, heißt es in einem zweiseitigen Fax, ,,die Kredit-Entscheidung bei der Bank.” Wenn eine Bank die Beleihungsfähigkeit einer Immobilie prüfe, dürfe ihr kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass sie ausschlieBlich ihre eigene Risikolage im Auge habe und nicht die Angemessenheit des Kaufpreises. Die Rechtsabteilung der Badenia weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hin, nach welchem nur ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und wirkli-
chem Wert einer Immobilie zu einer Sittenwidrigkeit des Geschäftes führe. Der BGH sehe ein solches Missverhältnis, wenn der Kaufpreis knapp doppelt so hoch sei wie der Wert der Gegenleistung. Und dafür habe es nach Einschätzung der Bausparkasse in den Fällen Kowalski und Jeroske zun Zeitpunkt des Abschlusses der Kaufverträge keine Hinweise gegeben. Wenn die Käufer keine Miete mehr bekommen, ergänzt die Badenia, ,,dann bedauern wir dies”. Doch Risiken wie die Dauerhaftigkeit von Mietzahiungen, die Mietpreisentwicklung oder den Leerstand der Immobile müsse der Käufer tragen. Das gelte auch für die Entwicklung eines Mietpools, der das Risiko für den einzelnen Teilnehmer mindern, aber nicht ausschließen könne.
,,Würden wir den beiden Kunden entgegenkommen, dann geschähe dies ohne rechtliche Notwendigkeit und nur aus Kulanzerwägungen”, heißt es am Schluss des Schreibens. ,,Zu entsprechenden Gesprächen sind wir jederzeit bereit.”